Startseite Über uns Fotos Jubiläum 10 Jahre Saisonabschlussfeier 2011 Auswärtsfahrt Hannover 2010 Sainsonabschlussfeier 2008 Termine News Fan-Club Shop Gästebuch Links Satzung Impressum SatzungVereinssatzungDahlenburger Jungs§ 1 NameDer Verein führt den Namen:HSV – FAN – CLUB DAHLENBURGER JUNGS§ 2 GeschäftsjahrDas Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.§ 3 VereinszweckDer Verein bezweckt die Erhaltung und die Förderung der Gemeinschaft von HSV-Anhängern in und um Dahlenburg.§ 4 MitgliedschaftMitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich beim Vorstand einzureichen ist, entscheiden die Vorstandmitglieder in einer einstimmigen Beschlussfassung. Falls der Vorstand keinen einstimmigen Beschluss fasst, wird die Entscheidung über den Vereinsbeitritt auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen.Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied notwendig. Eine Erstattung bereits gezahlter Beiträge entfällt. Der Verein besteht aus zwei Abteilungen, der Sparte „aktive Mitglieder“ sowie der Sparte „fördernde Mitglieder“. Ein Vereinsmitglied kann wählen, welcher Sparte er angehören möchte. Die fördernden Mitglieder genießen - bis auf das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung - dieselben Rechte wie die aktiven Mitglieder. Die aktiven Mitglieder haben u.a. die Pflicht, sich aktiv und engagiert in das Vereinsleben einzubringen. Näheres ist im Aufnahmeantrag geregelt. § 5 VorstandDer Vorstand setzt sich aus fünf Vereinsmitgliedern zusammen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch seine Organstellung. Der Vorstand besteht ausa)dem Präsidenten und dem Vizepräsidentenb)dem Schriftführerc)dem Schatzmeisterd)dem FestausschussvorsitzendenSämtliche Vorstandmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus. Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung im Frühjahr entlastet.§ 6 Geschäftsbereich und Wahl des VorstandesDer Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten mindestens durch zwei Vorstandsmitglieder. Der Vorstand wird auf der im Frühjahr stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Geschäftsjahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist auf der nächsten ordentlichen oder einer einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung ein Mitglied zu wählen, welches die Vorstandsaufgaben kommissarisch wahrnimmt, bis die Versammlung ein neues Vorstandsmitglied bestimmt. Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Verein nur mit Beschränkung auf das Vereinsvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt. § 7 MitgliederversammlungEntscheidungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit. Es finden zwei Mitgliederversammlungen im Jahr statt, und zwar letzten Freitag im August und am letzten Freitag im Januar. Im Ausnahmefall kann hiervon abgewichen werden. Die anwesenden aktiven Mitglieder der Mitgliederversammlung wählen auf der Frühjahrsversammlung die Vorstandmitglieder. § 8 BeiträgeDer Beitrag pro Mitglied beträgt 2,50€ pro Monat. Er ist im Voraus zu entrichten und zwar in zwei Halbjahresraten von 15,00€, die jeweils zum 01.03. und zum 01.09. eines Jahres von den Konten der Mitglieder eingezogen werden. Sollten die Beitragszahlungen über 2 Monate rückständig sein, so wird das Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen, wenn es in diesem Zeitraum zweimal schriftlich erfolglos zur Zahlung aufgefordert wurde. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Entscheidung durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung; diese wird lediglich über den Ausschluss informiert.Für die Mitgliedschaft im Fan Club ist eine Einzugsermächtigung grundsätzlich Vorraussetzung. Eine fehlende Einzugsermächtigung hat einen sofortigen Ausschluss nach einer erfolglosen Erinnerung zur Folge. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem Fan Club innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen und eine neue Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Kosten für Rücklastschriften hat das Fan Club Mitglied zu tragen. Die erteilte Einzugsermächtigung gilt neben den Beiträgen auch für Beträge, die einzelne Mitglieder dem Fan-Club durch Bestellung von Karten oder Fanartikel schuldig sind.§ 9 Ausschluss aus dem Fan-ClubDer Vorstand behält sich vor, ein Mitglied, welches sich vereinsschädigend verhält, aus dem Verein auszuschließen, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedarf. Hierzu ist eine einstimmige Beschlussfassung der Vorstandsmitglieder erforderlich. Falls der Vorstand keinen einstimmigen Beschluss fasst, wird die Entscheidung über den Vereinsausschluss auf einer ordentlichen oder einer einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Der Vorstand hat auch die Möglichkeit vor Ausschluss eine Abmahnung zu erteilen. Hierfür bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit im Vorstand. Stand: 27.08.2010 Dahlenburger Jungs Dahlenburger-Jungs, 21368 Dahlenburg Um alle Inhalte sehen zu können, benötigen Sie den aktuellen Adobe Flash Player. |